1. Sachverhalt Die Klägerin und die Beklagten bieten IT-Beratung und Softwarelösungen für Geschäftskunden an. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen der Klägerin, gründeten die Beklagten ihre eigene Firma. Die Klägerin warf ihnen unlautere Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden sowie die unbefugte Nutzung von Geschäftsunterlagen vor und formulierte ihr Feststellungsbegehren auszugsweise wie folgt: „ Es wird festgestellt, dass die [beklagten] Parteien der klagenden Part