Gewerberecht
Eine Gewerbeberechtigung muss bei der gewerbsmäßigen Ausübung einer Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, vorhanden sein. Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird. Das Gewerberecht regelt alle Rechte und Pflichten rund um die Anmeldung und Ausübung von Gewerben in Österreich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Ihre Tätigkeit passenden Gewerbes und führen die Gewerbeanmeldung für Sie durch. Bei Fragen zur Bestellung und Abberufung oder zur Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers sind wir die richtigen Ansprechpartner. Oftmals wird übersehen, dass auch Unternehmensumgründungen gewerberechtliche Auswirkungen haben – wir beraten Sie diesbezüglich gerne.